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Satzung der Stiftung Lebenshilfe Verden

Hier finden Sie die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Verden. Sie beschreibt Name und Sitz der Stiftung, ihren gemeinnützigen Zweck, die Art der Mittelverwendung sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Stiftungsorgane. Für die verbindliche Fassung nutzen Sie bitte das PDF-Dokument.

Stiftungskuratorium

Die Stiftung Lebenshilfe Verden verfügt über einen Vorstand sowie ein Stiftungskuratorium. Das Kuratorium setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und unterstützt sowie kontrolliert die Tätigkeit des Vorstands.
Gemäß der Satzung übernimmt der geschäftsführende Vorstand der Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. zugleich kraft Amtes die Funktion des Stiftungsvorstands. Die Mitglieder des Stiftungskuratorium werden vom Aufsichtsrat der Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. entsandt. 

 

Kirk Chamberlain Stiftungsvorstand
Birgit Ritz Kuratoriumsmitglied
Birgit Förster Kuratoriumsmitglied
Heiko Strüver Kuratoriumsmitglied

Auf einen Blick

Die Satzung regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Stiftung – transparent, nachvollziehbar und im Sinne der Gemeinnützigkeit.

Name & Sitz

„Stiftung Lebenshilfe Verden“, Sitz inVerden (Niedersachsen); rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Gemeinnütziger Zweck

Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, des Wohlfahrtswesens sowie von Erziehung und Bildung.

Wie der Zweck erfüllt wird

u. a. Förderung von Projekten, Bildungs-, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Schaffung inklusiver Wohn- und Unterstützungsangebote durch Grundstücke und Immobilien.

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung handelt selbstlos. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, es gibt keine Begünstigungen Dritter.

Organe

Vorstand und Kuratorium – mit klar definierten Aufgaben und Zuständigkeiten zur Lenkung und Überwachung der Stiftung.

Aufsicht & Inkrafttreten

Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht; Satzung tritt mit Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft.