Satzung der Stiftung Lebenshilfe Verden
Hier finden Sie die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Verden. Sie beschreibt Name und Sitz der Stiftung, ihren gemeinnützigen Zweck, die Art der Mittelverwendung sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Stiftungsorgane. Für die verbindliche Fassung nutzen Sie bitte das PDF-Dokument.
Stiftungskuratorium
Die Stiftung Lebenshilfe Verden verfügt über einen Vorstand sowie ein Stiftungskuratorium. Das Kuratorium setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und unterstützt sowie kontrolliert die Tätigkeit des Vorstands.
Gemäß der Satzung übernimmt der geschäftsführende Vorstand der Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. zugleich kraft Amtes die Funktion des Stiftungsvorstands. Die Mitglieder des Stiftungskuratorium werden vom Aufsichtsrat der Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. entsandt.
Auf einen Blick
Die Satzung regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Stiftung – transparent, nachvollziehbar und im Sinne der Gemeinnützigkeit.